Kriterien und Modalitäten

Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).

Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen

im Sinne des DLH vom 11. August 2000, Nr. 30 „Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zu Zahlung der Tarife der Sozialdienste“: